PKV im Vergleich zur GKV

Die Private gegen die Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für alle Bürger Pflicht. Damit muss sich jeder entscheiden, wie er sich versichern möchte, weil die Leistungen und Beiträge sehr unterschiedlich sind. In Deutschland existieren zwei grundlegend verschiedene Krankenversicherungssysteme. Das sind zum einen die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und zum anderen die (PKV). Nicht jeder Versicherungsnehmer kann unbedingt selbst entscheiden, ob er Mitglied einer GKV der Gesetzlichen Krankenversicherungen oder einer PKV also einer Privaten Krankenversicherungen werden möchte. Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die mit ihrem Einkommen unter einem bestimmten Bruttoverdienst liegen (2011 sind das 49.500,00 € im Jahr), müssen sich gesetzlich krankenversichern. Der Versicherungsbeitrag wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in Abhängigkeit vom Bruttoverdienst erhoben und ist bei allen GKV gleich. Die zu erbringenden Leistungen richten sich nach einem einheitlichen Leistungskatalog. Sie beinhalten im Regelfall Grundversorgung mit teilweisen Zuzahlungen durch den Versicherten. Was der Leistungskatalog nicht enthält, wird auch nicht bezahlt. Hier kann sich der gesetzlich krankenversicherte nur mit privaten Krankenzusatzversicherungen seinen Versorgungsstandard verbessern. Geringverdienende Ehepartner oder Kinder ohne eigenes Einkommen können in der GKV über den Hauptverdiener der Familie beitragsfrei mit versichert werden.

Völlig anders ist das System der privaten Krankenversicherung (PKV) aufgebaut. Hier kann der Versicherungsnehmer selbst entscheiden, wie er welche Leistungen versichert haben möchte. Sogar alternative Behandlungen oder Krankentagegeld können in die Leistungen eingeschlossen werden. Der zu leistende Versicherungsbeitrag ist Einkommensunabhängig, hängt also nicht von Verdienst und Einkommen des Versicherten ab. Er richtet sich vielmehr nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Versicherungsleistungen, eventuell bestehenden Gesundheitsproblemen und den jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. Er kann bei gleichen Voraussetzungen sehr unterschiedlich zwischen den einzelnen privaten Krankenversicherungen sein. Deshalb sollte vor dem Abschluss eines Vertrages unbedingt verglichen werden. Ein Wechsel von einer PKV in eine andere PKV ist bis zu einem Alter von 55 Jahren immer möglich, wobei ein Wechsel in der Praxis fast immer schon durch das höhere Eintrittsalter auch höhere Beiträge bedeutet. In der Regel bleibt der einmal gewählte Versicherer lebenslang bestehen. Gerade deshalb ist der Vergleich wichtig. Hier bietet das Internet durch einen unabhängigen Vergleich vieler Anbieter gute Möglichkeiten. Besserverdienende können in einer PKV bei deutlich besserem Leitungsangebot sehr leicht Kosten sparen. Zu beachten ist, dass der Wechsel von GKV zur PKV in der Regel keine Rückkehr mehr zulässt. Eine Ausnahme wäre hier nur, wenn der Bertreffende Harz IV Empfänger wird. Bei anderen finanziellen Problemen wie sinkendem kann der Privatpatient innerhalb seiner PKV in den Basistarif wechseln, wo er ähnliche Leistungen wie ein Kassenpatient erhält, und dementsprechend weniger Beiträge zahlt.