Leistungen der PKV

Was bietet die Private Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung bietet im Krankheits- und Behandlungsfall deutlich bessere Leistungen als die gesetzlichen Krankenkassen. Die Privatversicherungen bieten komplette Leistungs-Pakete oder auf Wunsch auch einzelne Leistungen an.

Freie Arztwahl: Bei den ambulanten Gesundheitsleistungen können privat Versicherte Patienten ihren Arzt frei wählen. Durch die Übernahme der höheren Kosten durch die privaten Krankenkassen behandeln viele Ärzte Privatpatienten ohne Wartezeit und vergeben Termine kurzfristig. Für den Arztbesuch ist keine Praxisgebühr zu entrichten und weitere Fachärzte können aufgesucht werden ohne das ein Überweisungsschein notwendig wäre. Die Private Krankenversicherung übernimmt problemlos die Kosten für neueste und modernste Behandlungsmethoden. So werden auch Therapien der Alternativmedizin übernommen und bezahlt. Kosten für Psychotherapie-Sitzungen werden teilweise oder komplett bezahlt.

Für Medikamentenverschreibungen gibt es für Patienten der Privaten Krankenversicherungen keine Einschränkungen. Alle Medikamente und Heilmittel werden zuzahlungsfrei übernommen. Bei Kontaktlinsen oder Brillen gibt es für Brillengestelle einen finanziellen Zuschuss und für Brillengläser und Linsen werden die Kosten erstattet. Häufig gelten hier verschiedene Betragsobergrenzen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, welche auch vom Dioptrien-Wert abhängig sind.

Bei erforderlicher stationärer Krankheitsbehandlung können Privatversicherte das Krankenhaus frei wählen und erhalten Chefarztbehandlung oder die Behandlung durch den Diensthabenden Arzt. Die PKV übernimmt die Kosten für die Unterbringung in einem Einzelzimmer oder Zweibettzimmer. Eine Eigenbeteiligung, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es bei der PKV nicht. Bei einem Volltarif werden auch die Kosten für den medizinisch notwendigen Krankentransport von und zum Krankenhaus übernommen. Die Kosten von Behandlungen und Transporte im Ausland werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen ohne Aufpreis übernommen.

Bei der zahnärztliche Behandlung werden im Vollversicherungstarif der Privaten Krankenversicherung die gesamten Kosten für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe ohne Betragsbegrenzung übernommen. Bei Kieferorthopädie und beim Zahnersatz erstatten die meisten Privaten Krankenversicherungen die Kosten bis zu einem prozentualen Höchstsatz zwischen 50 und 75 Prozent, zumeist auch betragsmäßig gedeckt. Die Höchstgrenze liegt bei mehreren tausend Euro.

Beitragsrückerstattung: Ein weiteres interessantes und wichtiges Leistungsmerkmal von Privaten Krankenversicherungen ist die Rückerstattung von Beiträgen. Erstattet werden mehrere Monatsbeiträge, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden oder nur Leistungen in der Höhe in Anspruch genommen werden wie über den Eigenanteil des Versicherten abgedeckt sind.