Häufige Fragen

Warum benötige ich einen Schutzbrief?
Der Schutzbrief kann zusammen mit einer KFZ-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Schutz und Hilfe bei Pannen und Unfällen. Und das sogar im Ausland. Alle erforderlichen Maßnahmen, wie Hotelübernachtungen, Abschleppen, Besorgung von Ersatzteilen, Bergung des Fahrzeugs und Bereitstellen eines Mietwagens, werden von Versicherung übernommen. Auch der Transport von Fahrzeug und Insassen ist enthalten und auch ein Krankenrücktransport nach Unfällen ist bei den meisten Versicherungen mit inbegriffen.

Was bedeutet Teilkaskoschutz?
Bei einer Haftpflichtschutzversicherung wird im Falle eines Unfalls oder Schadens nur der Unfallgegner entschädigt. Die Teilkaskoversicherung deckt Verlust oder Schäden durch Diebstahl ab. Schäden durch Unwetter und Wildunfälle sowie Brandschäden am eigenen Fahrzeug sind ebenfalls bei der Teilkasko mitversichert. Glasbruch kann ebenfalls mitversichert sein.

Was ist Vollkaskoschutz?
Durch den Vollkaskoschutz werden alle Unfallschäden am eigenen Fahrzeug im Falle eines Unfalles abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung erstattet bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Bei Neuwagen oder wertvollen Fahrzeugen ist eine Vollkasko zum Schutz vor Totalschaden ratsam. Später, wenn das Fahrzeug älter ist, kann von der Vollkasko auch in die Teilkasko gewechselt werden.

Sollte man kleinere Schäden selbst bezahlen?
Da Unfälle und Schäden für die der Versicherer aufkommt eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach sich ziehen, sollte bei kleineren Schäden die Versicherung befragt werden, ob es sich lohnt den Schaden selbst zu bezalen. Der Versicherer rechnet aus welche Variante für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Dieser hat dann das Recht zu entscheiden, ob er den Schaden selbst begleicht oder die Versicherung einspringen lässt. So wird es beispielsweise sinnvoll sein, einen Bagatellschaden in Höhe von 100,- Euro selbst zu begleichen, statt die Versicherung den Schaden begleichen zu lassen und dafür in der Schadenfreiheitsklasse rückgestuft zu werden.

Wie funktioniert der Wechsel der KFZ-Versicherung?
Ein Wechsel ist ganz einfach. Die aktuelle KFZ-Versicherung muss rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungszeiten sind dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. KFZ-Versicherungsverträge haben grundsätzlich eine Laufzeit von maximal einem Jahr. Jeder Vertrag kann ohne Angabe von Gründen zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein. Die neue KFZ-Versicherung kann während der Kündigungszeit bereits gesucht werden. Auch die meisten Formalitäten können bereits vorab erledigt werden.

Kann ich online im Internet meine Versicherung wechseln?
Ja, das ist heutzutage sehr leicht und bequem möglich. Wichtig ist hierbei auch, dass die Kündigung der alten Versicherung rechtzeitig entsprechend der Vertragsklauseln passiert.

Was ist zu tun, wenn ich mein altes Fahrzeug verkaufen oder verschrotten will?
Wer sein Auto verkauft, muss seinen KFZ-Versicherer umgehend in Kenntnis setzen. Dafür gibt es vom Versicherer Vordrucke. Wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung außerdem. Dennoch ist es wichtig den Versicherer selbst zu informieren.