Private Krankenversicherung
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Eine Krankenversicherung ist unentbehrlich. Denn im Krankheitsfall können schnell hohe Kosten entstehen, welche leicht Existenzen ruinieren. Deshalb wurde bereits vor langer Zeitdie gesetzliche Krankenversicherung als Pflichtversicherung für Arbeitnehmer eingeführt. Durch die Beiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird sichergestellt, dass jeder im Krankheitsfall angemessen versorgt wird.
Selbstständige hatten schon immer die Wahl, ob sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen möchten oder ob sie sich in einer private Krankenversicherung versichern lassen. Doch auch für Arbeitnehmer kann die private Krankenversicherung eine Alternative sein. Nämlich dann, wenn sie regelmäßig über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Bis zu dieser Beitragsbemessungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einbehalten und je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Wer darüber hinaus verdient, zahlt seinen Beitrag höchstens von der Beitragsbemessungsgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 €. Also wer als Arbeitnehmer monatlich regelmäßig mehr als 4125,00 € verdient, kann sich freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern.